
Neuer Regionalplanentwurf liegt vor
Am vergangenen Dienstag hat die Landesregierung den Entwurf der überarbeiteten Regionalpläne für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Aus diesen geht hervor, wo im Land künftig Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.
Altenholz bekommt keine Windvorrangfläche – das begrüßen wir.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisherige Potenzialfläche in Altenholz nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wurde. Aus unserer Sicht ist die Fläche für die Errichtung eines Windparks ungeeignet. Denn Altenholz liegt im Verdichtungsraum Kiel, wo eine besonders sorgfältige Abwägung zwischen Siedlungsentwicklung, Natur- und Landschaftsschutz sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien erforderlich ist. Gerade in einem wachsenden Raum wie dem unseren ist es wichtig, kommunale Flächenpotenziale für Wohnungsbau, Infrastruktur und Naherholung zu sichern.
Dies hat die Fraktion der CDU Altenholz in einer eigenen Stellungnahme für das Beteiligungsverfahren der Gemeinden zum Ausdruck gebracht (siehe unten), weil sich die Gemeindevertretung gegen die Stimmen der CDU in einer gemeinsamen Stellungnahme mehrheitlich für einen Ausbau der Windenergie ausgesprochen hat.
Die Landesplanung hat nun aus unserer Sicht richtig erkannt und entsprechend berücksichtigt, dass es in der Region bessere Standorte für den Ausbau der Windkraft gibt.
Klares Ja zur Energiewende - aber mit Augenmaß
Wir stehen hinter dem Ziel eines konsequenten Ausbaus erneuerbarer Energien. Dieser muss jedoch im Einklang mit den Bedürfnissen der Menschen vor Ort, dem Schutz sensibler Räume und der gemeindlichen Entwicklung stehen. Die Entscheidung, in Altenholz keine Windvorrangfläche auszuweisen, zeigt: Ein angemessener Ausgleich zwischen Klimaschutz und Standortinteressen ist möglich.
Strategische Planung auf Landesebene verhindert Wildwuchs
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne besteht für Gemeinden in Schleswig-Holstein grundsätzlich die Möglichkeit, Windenergieanlagen auch außerhalb von Vorrangflächen über eine sogenannte Gemeindeöffnungsklausel zu ermöglichen.
Aus unserer Sicht ist es für Altenholz jedoch nicht sinnvoll, diese Möglichkeit zu nutzen und damit die Landesplanung zu unterlaufen. Eine eigenständige kommunale Planung widerspricht dem Ziel, eine ausgewogene, überregionale Verteilung von Windkraftstandorten in Schleswig-Holstein zu erreichen. Sie gefährdet das landesweite Gesamtbild, das gerade erst unter intensiver Beteiligung von Fachbehörden, Öffentlichkeit und Kommunen neu geordnet wird.
Verlässliche Planung schafft Akzeptanz und schützt Räume
Eine gute Landesplanung braucht Verlässlichkeit, Koordination und Rücksichtnahme auf sensible Räume. Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen lassen sich Belastungen bestmöglich verteilen, Schutzräume bewahren und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende sichern.
Wir setzen uns deshalb weiterhin dafür ein, dass die Entwicklung von Altenholz im Einklang mit der übergeordneten Planung, den Interessen unserer Gemeinde und dem Schutz der Wohnbevölkerung erfolgt.
Stellungnahme der CDU-Fraktion Altenholz zur Teilfortschreibung des Kapitels 4.5.1 „Windenergie an Land“ im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein (2. Beteiligungsphase)
Betreff: Potenzialfläche PR2_RDE_122 im Gemeindegebiet Altenholz
Kernaussage:
Die CDU-Fraktion der Gemeindevertretung Altenholz hält es für nicht vertretbar, die Potenzialflächen in Altenholz in ein Windvorranggebiet zu überführen.
Wir bekennen uns zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Nutzung der Windenergie an Land. Allerdings muss dieser im Einklang mit raumordnerischen, siedlungsstrukturellen und ökologischen Gründen stehen.
Unsere Einschätzung weicht in diesem Punkt von der offiziellen Stellungnahme der Gemeindevertretung ab, sodass wir im Rahmen der zweiten Beteiligungsphase zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans Windenergie Schleswig-Holstein Stellung zur Potenzialfläche PR2_RDE_122 im Bereich Friedrichshof im Gemeindegebiet Altenholz diese eigene Stellungnahme einreichen.
Begründung:
1. Einschränkung der gemeindlichen Entwicklungsmöglichkeiten
Die betroffene Fläche liegt im Verdichtungsraum Kiel und grenzt an bestehende Wohngebiete an. Aufgrund des anhaltenden Siedlungsdrucks im Großraum Kiel ist davon auszugehen, dass die Gemeinde Altenholz in Zukunft auf diese angrenzenden Flächen zur bedarfsgerechten Wohnraumentwicklung angewiesen sein wird.
Eine Überführung in ein Windvorranggebiet würde diese Entwicklungsmöglichkeiten dauerhaft blockieren und die kommunale Planungshoheit erheblich einschränken. Dies steht aus Sicht der CDU-Fraktion im Widerspruch zu den Zielen der Raumordnung, die gemeindlichen Entwicklungsspielräume zu sichern.
2. Nähe zur Wohnbebauung und fehlende Vorbelastung
Das geplante Windvorranggebiet liegt in unmittelbarer Nähe zu den Außenbereichen der Gemeinde Altenholz. Obwohl die gesetzlichen Mindestabstände formal eingehalten werden, ist mit erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität durch Schallimmissionen, Schattenwurf und nächtliche Befeuerung zu rechnen.
Es ist zu erwarten, dass zur wirtschaftlichen Nutzung der Fläche leistungsstarke Groß-Windenergieanlagen mit einer maximalen Gesamthöhe von 200 Metern errichtet werden. Die erhöhte topografische Lage und eine fehlende landschaftliche Abschirmung verstärken die visuelle Dominanz der Anlagen erheblich. Die Fläche ist derzeit frei von jeglicher Vorbelastung durch Windkraft. Eine solche Nutzung wäre daher mit massiven Veränderungen im Orts- und Landschaftsbild verbunden und würde die Lebensqualität der umliegenden Bevölkerung erheblich beeinträchtigen.
3. Fehlende frühzeitige Bürgerbeteiligung
Bislang wurden keine öffentlichen Informationsveranstaltungen durchgeführt, um die Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeit der Ausweisung eines Windvorranggebiets in unserer Gemeinde zu informieren oder ihnen eine frühzeitige Beteiligung zu ermöglichen. Dabei wäre gerade bei einem so raumwirksamen und potenziell konfliktträchtigen Vorhaben eine offene, transparente Kommunikation im Vorfeld wichtig gewesen. Erfahrungen aus der Region – etwa bei der Diskussion um die Verlängerung der Startbahn in Kiel-Holtenau – zeigen, dass mangelnde Transparenz und fehlende Beteiligung zu erheblichem Widerstand in der Bevölkerung führen können. Ähnliche Reaktionen sind auch hier zu erwarten.
4. Konflikt mit Erholung und ökologischen Belangen
Die in Rede stehende Fläche befindet sich am Rand eines ökologisch wertvollen Grünzugs, der sowohl dem Artenschutz als auch der Naherholung der Bevölkerung dient. Aus Sicht der CDU-Fraktion sollte eine Bebauung solcher Bereiche nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Sie erfordert jedoch eine besonders sorgfältige Abwägung aller ökologischen, sozialen und raumordnerischen Belange. Im vorliegenden Fall erscheint die Errichtung großtechnischer Windkraftanlagen kritisch, da sie die ökologischen Funktionen des Grünraums sowie seine Rolle als Erholungsgebiet im dicht besiedelten Kieler Umland erheblich beeinträchtigen könnte.
Folgerung:
Die CDU-Fraktion Altenholz spricht sich dagegen aus, die derzeit als Potenzialfläche ausgewiesene Fläche PR2_RDE_122 im weiteren Verfahren in ein Windvorranggebiet zu überführen.
Nach unserer Einschätzung erfüllt die Fläche nicht die Anforderungen an eine konfliktarme Standortwahl gemäß den raumordnerischen Grundsätzen in Kapitel 4.5.1 des Landesentwicklungsplans.
Einreicher:
CDU-Fraktion der Gemeindevertretung Altenholz
Stefanie Mackeben-Zenker, Fraktionsvorsitzende
Datum: 19.07.2025
Ort: Altenholz
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