Windkraft in Altenholz: Keine Windvorrangfläche im Gemeindegebiet

05.08.2025

Lebenswertes Altenholz: Regionalplanung sieht keine Windvorrangfläche in Altenholz vor – ein Schritt in die richtige Richtung

Neuer Regionalplanentwurf liegt vor
Am vergangenen Dienstag hat die Landesregierung den Entwurf der überarbeiteten Regionalpläne für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein veröffentlicht. Aus diesen geht hervor, wo im Land künftig Windenergieanlagen errichtet werden dürfen.

Altenholz bekommt keine Windvorrangfläche – das begrüßen wir
Wir begrüßen ausdrücklich, dass die bisherige Potenzialfläche in Altenholz nicht als Vorranggebiet ausgewiesen wurde. Aus unserer Sicht ist die Fläche für die Errichtung eines Windparks ungeeignet. Dies hat die Fraktion der CDU Altenholz auch in einer eigenen Stellungnahme im Beteiligungsverfahren deutlich gemacht, nachdem sich die Gemeindevertretung zuvor gegen die Stimmen der CDU mehrheitlich in der Stellungnahme der Gemeinde für eine Windvorrangfläche ausgesprochen hatte.

Altenholz liegt im Verdichtungsraum Kiel, wo eine besonders sorgfältige Abwägung zwischen Siedlungsentwicklung, Natur- und Landschaftsschutz sowie dem Ausbau erneuerbarer Energien erforderlich ist. Gerade in einem wachsenden Raum wie dem unseren ist es wichtig, kommunale Flächenpotenziale für Wohnungsbau, Infrastruktur und Naherholung zu sichern. Die Landesplanung hat dies aus unserer Sicht richtig erkannt und entsprechend berücksichtigt.

Klares Ja zur Energiewende - aber mit Augenmaß
Wir stehen hinter dem Ziel eines konsequenten Ausbaus erneuerbarer Energien. Dieser muss jedoch im Einklang mit den Bedürfnissen der Menschen vor Ort, dem Schutz sensibler Räume und der gemeindlichen Entwicklung stehen.

Die Entscheidung, in Altenholz keine Windvorrangfläche auszuweisen, zeigt: Ein angemessener Ausgleich zwischen Klimaschutz und Standortinteressen ist möglich.

Strategische Planung auf Landesebene verhindert Wildwuchs
Bis zum Inkrafttreten der neuen Regionalpläne besteht für Gemeinden in Schleswig-Holstein grundsätzlich die Möglichkeit, Windenergieanlagen auch außerhalb von Vorrangflächen über eine sogenannte Gemeindeöffnungsklausel zu ermöglichen.

Aus unserer Sicht ist es für Altenholz jedoch nicht sinnvoll, diese Möglichkeit zu nutzen und damit die Landesplanung zu unterlaufen. Eine eigenständige kommunale Planung widerspricht dem Ziel, eine ausgewogene, überregionale Verteilung von Windkraftstandorten in Schleswig-Holstein zu erreichen. Sie gefährdet das landesweite Gesamtbild, das gerade erst unter intensiver Beteiligung von Fachbehörden, Öffentlichkeit und Kommunen neu geordnet wird.

Verlässliche Planung schafft Akzeptanz und schützt Räume
Eine gute Landesplanung braucht Verlässlichkeit, Koordination und Rücksichtnahme auf sensible Räume. Nur durch ein abgestimmtes Vorgehen lassen sich Belastungen bestmöglich verteilen, Schutzräume bewahren und die gesellschaftliche Akzeptanz für die Energiewende sichern.
Wir setzen uns deshalb weiterhin dafür ein, dass die Entwicklung von Altenholz im Einklang mit der übergeordneten Planung, den Interessen unserer Gemeinde und dem Schutz der Wohnbevölkerung erfolgt.