
© CDU Altenholz 2025 | Bild: Canva, Gemeinde Altenholz
Die Gemeindevertretung Altenholz hat am 3. November 2025 den Aufstellungsbeschluss für ein mögliches Windenergieprojekt im Bereich Friedrichshof/Kubitzberg gefasst. Unsere Fraktion hat diesem Beschluss nicht zugestimmt. Wir akzeptieren die demokratische Mehrheitsentscheidung, sehen aber die Pflicht, unsere Position transparent und nachvollziehbar darzustellen. Für uns geht es um eine verantwortungsvolle kommunalpolitische Abwägung und einen sorgfältigen Umgang mit den Auswirkungen eines solchen Vorhabens.
1. Unsere grundsätzliche Haltung zur Windenergie
Die CDU-Fraktion Altenholz unterstützt den Ausbau erneuerbarer Energien ausdrücklich. Der Kurs unserer Landesregierung für eine deutliche Stärkung der Windkraft ist richtig und notwendig. Ohne den konsequenten Ausbau erneuerbarer Energien werden wir weder klimaneutral noch energiepolitisch unabhängig.
Gleichzeitig gilt jedoch: Ein erfolgreicher und rechtssicherer Ausbau der Windenergie setzt voraus, dass er geordnet und in Einklang mit der Landesplanung erfolgt. Genau dafür hat das Land die Regionalplanung geschaffen, die Vorrangflächen definiert und Ausschlusskriterien festgelegt. Diese Landesplanung ist das zentrale Instrument, um Energiewende, Natur- und Artenschutz, Sicherheit und die Interessen der Bevölkerung miteinander in Einklang zu bringen.
Im aktuellen Entwurf dieser Landesplanung hat Altenholz keine Vorrangfläche erhalten. Das ist das Ergebnis fachlicher Prüfungen. Als Gründe wurden unter anderem genannt: das Vorkommen des Rotmilans, militärische Belange und die Lage im regionalen Grünzug. Diese Faktoren zeigen, dass Altenholz aus Sicht der Landesplanung weniger geeignet für Windenergieanlagen ist als andere Orte.
2. Die Gemeindeöffnungsklausel – ein Ausnahmeinstrument
Ein Windpark am vorgesehenen Standort wäre nur über die Gemeindeöffnungsklausel realisierbar. Dieses Instrument ermöglicht Kommunen für eine begrenzte Zeit die Ausweisung eigener Windenergieflächen außerhalb der Vorranggebiete. Es endet spätestens am 31. Dezember 2027 und wird in Politik und Fachwelt als ein Ausnahmeinstrument betrachtet, das vor allem dort genutzt werden sollte, wo ein besonderes kommunales Interesse vorliegt.
In der Fachwelt wird die Gemeindeöffnungsklausel vor allem dort gesehen, wo ein besonderes kommunales Interesse besteht – etwa bei kommunalen oder genossenschaftlichen Projekten, lokalen Versorgungskonzepten oder Vorhaben, die einen unmittelbaren Nutzen für die Gemeinde schaffen. Ob ein solches Interesse vorliegt, hängt in der Regel von der Zielsetzung des Projekts ab.
Der Impuls für das Vorhaben in Altenholz geht von einem privaten Betreiber aus. Ein kommunales Energiekonzept oder ein genossenschaftliches Modell liegt nicht zugrunde. Ob sich ein solches später entwickeln könnte, ist offen. Nach aktuellem Stand erfüllt das Projekt jedoch nicht die Voraussetzungen, die typischerweise eine Nutzung der Gemeindeöffnungsklausel begründen.
3. Geringe Erfolgsaussichten
Wir halten es zum jetzigen Zeitpunkt für unwahrscheinlich, dass ein Windpark an diesem Standort genehmigt werden kann. Dafür sprechen mehrere strukturelle Konflikte, die nicht im Einflussbereich der Gemeinde liegen.
Militärische Belange:
In der Region existieren militärische Nutzungsschwerpunkte und Flugkorridore, die bundesweit häufig zu Ablehnungen führen.
Flugsicherung und Luftverkehr:
Anlagen mit Höhen um 200 Meter können Radarsysteme und Flugverfahren beeinflussen. In Flughafennähe handelt es sich um ein typisches Konfliktfeld.
Artenschutz:
Der streng geschützte Rotmilan ist im Umfeld des Gebiets nachgewiesen. Diese Art zählt in vielen Genehmigungsverfahren zu den entscheidenden Prüfpunkten.
Landschaftsschutz, Wald und Grünzug:
Große Teile des Gebietes liegen in sensiblen Landschaftsräumen, deren Inanspruchnahme rechtlich und fachlich anspruchsvoll ist.
Zeitdruck:
Ein ordnungsgemäßes Bauleitplanverfahren dauert häufig 36 bis 48 Monate. Für Altenholz stehen dafür jedoch höchstens 24 Monate zur Verfügung. Das erhöht die Gefahr, dass das Verfahren am Ende rechtlich scheitert.
In der Gesamtschau bewerten wir die Erfolgsaussichten daher als gering.
4. Hoher Aufwand und erhebliche Risiken für die Gemeinde
Den geringen Erfolgsaussichten steht ein erheblicher Aufwand gegenüber. Ein Bauleitverfahren dieser Größenordnung bindet über Jahre Ressourcen in der Verwaltung, die an anderer Stelle fehlen. Hinzu kommen Kosten, die unabhängig vom Ausgang des Projekts entstehen:
Dazu gehören:
• umfangreiche Prüfungen und Abstimmungen innerhalb der Verwaltung,
• fachliche und juristische Begleitung, um die Planung abzusichern,
• Validierung von Gutachten
• Beteiligungsverfahren mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachbehörden.
Erfahrungen aus anderen Standorten zeigen, dass diese Verfahren sich häufig verlängern, weil zusätzliche Prüf- und Klärungsschritte notwendig werden.
Für uns gehört es zu verantwortungsvoller Kommunalpolitik, Aufwand und realistische Erfolgsaussichten sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
5. Erreichung der Klimaziele und Versorgungssicherheit
Windenergie ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende und leistet einen Beitrag zur bundesweiten CO₂-Reduktion. Für die Klimabilanz einer einzelnen Gemeinde ist jedoch entscheidend, wie viel Energie vor Ort verbraucht, eingespart und effizient genutzt wird. Die größten Hebel liegen in Wärmeversorgung, Verkehr, Gebäudesanierung und Energieeffizienz.
Ein Windpark innerhalb der Gemeindegrenze verändert diese Bereiche nur begrenzt. Die Klimawirkung entsteht primär im bundesweiten Stromsystem. Für die kommunale Klimaneutralität ist ein Windpark daher kein ausschlaggebender Faktor.
Auch die Versorgungssicherheit hängt nicht davon ab, ob Windräder im eigenen Ort stehen, sondern von stabilen Netzen, Speichern und Reservekapazitäten. Ein Standort wie der in Altenholz trägt nur sehr begrenzt zu diesen systemischen Anforderungen bei.
6. Transparenz und unser weiteres Vorgehen
Der Aufstellungsbeschluss ist gefasst. Viele Bürgerinnen und Bürger haben verständliche Fragen zu Lärm, Schattenwurf, Artenschutz, Sichtbarkeit und möglichen Auswirkungen auf das Ortsbild. Da bislang so gut wie keine Fachgutachten vorliegen, können viele dieser Fragen aktuell noch nicht abschließend beantwortet werden.
Die Einwohnerversammlung kann daher vor allem aufzeigen, welche Prüfungen noch ausstehen, welche Konflikte bereits absehbar sind und wie das Verfahren in den kommenden Monaten ablaufen wird. Sie dient der Orientierung über den aktuellen Verfahrensstand.
Wir werden das Verfahren weiterhin sachlich und unabhängig begleiten. Wichtig ist für uns, dass die von der Landesplanung benannten Konfliktpunkte frühzeitig geprüft werden und das Verfahren bei fehlender Realisierbarkeit ohne unnötigen Aufwand beendet werden kann. Ebenso erwarten wir klare Transparenz über Chancen und Risiken in jedem Prüfschritt. Wir werden das Verfahren nicht behindern, bestehen aber auf einer verantwortungsvollen und transparenten Vorgehensweise.
Fazit
Windenergie ist wichtig und bleibt ein zentraler Bestandteil der Energiewende. Das bedeutet jedoch nicht, dass jeder Standort geeignet ist oder jedes Verfahren zum Erfolg führt. Nach unserer Einschätzung bestehen an dem vorgesehenen Standort erhebliche fachliche Konflikte und nur geringe Erfolgsaussichten. Der damit verbundene Aufwand steht aus unserer Sicht in keinem ausgewogenen Verhältnis zu den möglichen Vorteilen.
Wir freuen uns auf eine sachliche Diskussion im Rahmen der Einwohnerversammlung und stehen für Fragen gern zur Verfügung.

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