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Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt
Die Kommunalaufsicht hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zur Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 03.11.2025 festgestellt. Die Gemeindevertretung wird daher am 18. März 2026 in einer Sondersitzung darüber entscheiden, ob der Beschluss – wie von den Initiatoren gefordert – aufgehoben wird oder bestehen bleibt.
Deutliches Signal der Bürger ernst nehmen
Rund 2.500 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben das Bürgerbegehren unterstützt. Das entspricht etwa 30 Prozent der Wahlberechtigten in Altenholz. Die Bürgerinitiative hat in kurzer Zeit mit erheblichem persönlichen Einsatz für ihr Anliegen geworben und eine breite öffentliche Beteiligung angestoßen. Dieses demokratische Engagement verdient Anerkennung und Respekt.
Zugleich ist das Ergebnis ein deutliches Signal aus der Bürgerschaft, das bei der weiteren Entscheidung ernsthaft zu berücksichtigen ist.
Klare Haltung der CDU-Fraktion
Die Fraktion der CDU Altenholz hält die Aufhebung des Beschlusses weiterhin für richtig. Bereits im November 2025 hat sie dem Aufstellungsbeschluss nicht zugestimmt. An dieser Haltung hat sich nichts geändert. Die Zweifel an der Realisierbarkeit des Projekts haben sich seitdem weiter verstärkt. Zudem ist der zeitliche Rahmen, in dem das Vorhaben über die Gemeindeöffnungsklausel überhaupt noch umgesetzt werden könnte, inzwischen noch enger geworden.
Direkte Entscheidung statt weiterer Abstimmung
Die Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sieht ausdrücklich vor, dass die Gemeindevertretung einem zulässigen Bürgerbegehren abhelfen kann, indem sie die geforderte Maßnahme – die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses – unverändert beschließt (§ 16g Abs. 5 GO). Dieses Verfahren ist ebenso demokratisch legitimiert wie ein Bürgerentscheid; eine weitere Abstimmung entfällt in diesem Fall.
Ein Bürgerentscheid ist ein legitimes und demokratisches Instrument unmittelbarer Bürgerbeteiligung. Gleichzeitig wäre seine Durchführung mit erheblichem organisatorischem und finanziellem Aufwand verbunden und würde knappe Verwaltungskapazitäten über Monate binden. Zudem entstünde bis zur Abstimmung eine Phase intensiver politischer Auseinandersetzung, während das Verfahren in dieser Zeit ruhen würde. Die Gemeindeordnung eröffnet daher bewusst die Möglichkeit einer unmittelbaren Entscheidung durch die gewählte Gemeindevertretung.
So handelt die CDU-Fraktion jetzt
Die Fraktion der CDU Altenholz wird gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Antrag einbringen, der die Aufhebung des Beschlusses vom 03.11.2025 vorsieht. Damit würde zeitnah Klarheit über den weiteren Verfahrensgang geschaffen.
Unser Ziel ist es, das Verfahren an dieser Stelle geordnet zu beenden und die Kräfte der Gemeinde wieder auf realistisch umsetzbare Zukunftsprojekte für unsere Gemeinde zu konzentrieren.
