Corona-Maßnahmen ändern sich nur wenig für Schleswig-Holstein

20.01.2021

Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich mit der Bundeskanzlerin auf eine Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Viren verständigt. 

Die im Dezember beschlossenen Beschränkungen beginnen zu wirken und die Infektionszahlen gehen langsam zurück. Auch die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen ist -zwar auf hohem Niveau- leicht rückläufig. Dennoch sind die Zahlen auch in Schleswig-Holstein noch hoch.  Eine Herausforderung sind dabei die Mutationen des Corona-Virus, die auch in Deutschland nachgewiesen wurden.

Deshalb gelten die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern zunächst bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erarbeitet bis dahin - auch auf Anregung unseres Ministerpräsidenten Daniel Günther- einen Perspektivplan für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie.

Die bisherigen Kontaktbeschränkungen, wonach sich die Personen aus einem Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen dürfen, gelten fort. Eine Sonderregelung gibt es dabei nun für Kleinstkinder. Kinder unter drei Jahren werden künftig mit ihrem jeweiligen Elternteil als Einheit betrachtet.

Eine weitere Änderung gibt es bei der Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird die Pflicht nun zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Damit soll eine normierte Schutzwirkung der Masken in diesen Bereichen sichergestellt werden. Medizinische Masken sind Masken der Standards KN95/N95, FFP2-Masken und auch sogenannte OP-Masken.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Entsprechend dem bisherigen Vorgehen werden die KiTa-Gebühren den Eltern für die Zeit der Schließung erlassen. Gebühren für die betreute Grundschule werden erlassen, sofern die Betreuung nicht in Anspruch genommen wird.

Eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung des Virus besteht auch darin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort, wo es möglich ist, im Homeoffice arbeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird daher befristet bis zum 15. März 2021 eine Verordnung erlassen, wonach Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden muss. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum die Belegung der Räume reduziert oder bei fehlenden ausreichenden Abständen medizinische Masken vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.

Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen, daher wird die Überbrückungshilfe III des Bundes verbessert, die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben. Darüber hinaus werden auch die Abschlagszahlungen angehoben.

Die neuen Maßnahmen werden in Schleswig-Holstein ab kommenden Montag, 25.Januar, gelten. Da die Beschlüsse der vergangenen Konferenzen in Schleswig-Holstein sehr konkret umgesetzt wurden, ändert sich für uns im Land nun relativ wenig.